FAQ

European Energy Exchange AG
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Germany

Tel.: +49/341/21 56-0
Fax: +49/341/21 56-109
eMail: info@eex.com
Internet: www.eex.com

Springen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen), Zur Hauptnavigation, Zur Suche, Zu zusätzlicher Information (Inhalte überspringen)
Suche

Seitenbereich

Inhalt

Hauptnavigation

FAQ

Häufig gestellte Fragen

  1. Warum eine Transparenzplattform?

    Transparenz ist wichtig für die Entwicklung der Märkte und deren Verständnis. Mit der Ausweitung der Informationen wird der Wettbewerb unterstützt und das Vertrauen in den Markt gestärkt. Die Herstellung einer solch umfassenden Transparenz erfüllt gleich mehrere Ziele. Zum einen fördert sie die Nachvollziehbarkeit der Preisentwicklung auf dem Strommarkt. Zum anderen stärkt sie das Vertrauen sowohl der Marktteilnehmer und als auch der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit des Marktes, da eine angemessene Transparenz den besten Schutz gegen etwaige Marktmanipulationen und Insidergeschäfte bietet.

    Schließen

  2. Welches sind die Grundlagen für die Veröffentlichung der freiwilligen Zusatzangaben?

    Veröffentlichungsvorgaben, die über die Pflichtangaben nach BMWi-Liste hinaus gehen, die sogenannten freiwilligen Zusatzangaben, werden auf Grundlage eines Vertrages zur Datenbereitstellung zwischen den Kraftwerksbetreibern und der EEX gemeldet.

    Schließen

  3. Welche Rolle haben die ÜNB?

    Die Übertragunsnetzbetreiber haben zusammen mit der EEX die Transparenzplattform implementiert. Um ihren gesetzlichen Verpflichtungen, die sich insbesondere aus der EU-VO 1228/2003 inklusive Anhangs ergeben, nachzukommen, haben die ÜNB vollständige Einsichtsrechte auf die gemeldeten Pflichtangaben.

    Schließen

  4. Welche Rolle hat die EEX?

    Die EEX hat zusammen mit den Übertragungsnetzbetreibern die Transparenzplattform implementiert. Der Betrieb der Plattform erfolgt durch die EEX. Die Veröffentlichung auf einer zentralen Datenplattform bei der EEX bietet nach Ansicht der Bun-desnetzagentur den Vorteil, dass zwischen den zu meldenden und den zu veröffentlichenden Daten unterschieden werden kann. Z.T. ist eine detaillierte Datenmeldung zur Überprüfung der Einhaltung der Meldepflicht erforderlich, nicht jedoch als Information für den Markt. Hierdurch erklärt sich die z.T. vorgenommene Unterscheidung zwischen zu meldenden und zu veröffentlichenden Daten.

    Schließen

  5. Welche Rolle haben die Melder?

    Die Melder – Kraftwerksbetreiber, Großverbraucher und Übertragungsnetzbetreiber – übermitteln ihre Daten an die Plattform. Die Verbände VIK, VKU und BDEW haben sich im Rahmen der Transparenzinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) darauf verständigt, ihren Mitgliedern zu empfehlen, der Öffentlichkeit Daten über Erzeugungs- und Großverbrauchsanlagen nach näherer Bestimmung der Vereinbarung (sog. BMWi-Liste) mit dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Berlin (BMWi) bereitzustellen.

    Schließen

  6. Welche Rolle hat die Bundesnetzagentur?

    Die Bundesnetzagentur ist zur Kontrolle berufen, ob die Pflicht der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Veröffentlichung dieser Erzeuger-/Verbrauchsdaten korrekt erfüllt wurde. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob ein Datenlieferant fristgerecht die Daten zur Verfügung gestellt hat. Im Regelfall wird diese Information von den Übertragungsnetzbetreibern zur Verfügung gestellt. Ein ständiges Zugriffsrecht auf die Datenplattform seitens der BNetzA besteht nicht.

    Schließen

  7. Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für die Veröffentlichung der Pflichtangaben?

    Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber, EnBW Transportnetze AG, transpower stromübertragungs gmbh, Amprion GmbH sowie Vattenfall Europe Transmission GmbH, haben im Zuge verschiedener europäischer sowie nationaler gesetzlicher Regelungen sowie regulatorischer Vorgaben eine Vielzahl von Veröffentlichungsvorgaben zu erfüllen. Diese Veröffentlichungsvorgaben deutscher Übertragungsnetzbetreiber  beinhalten unter anderem Veröffentlichungen und Mitteilungen bzgl. Kraftwerks- und Erzeugungsdaten im Rahmen der „EU-VO Nr. 1228/2003“ bzw. deren Anhang, den „Congestion Management Guidelines“ (CMG). Absatz 5, „Transparenz“. Basierend hierauf wurde durch die europäischen Regulatoren eine Auslegung dieser Pflichten in Form des für den deutschen Markt maßgebenden „Report on Transparency, Electricity Regional Initiative Northern Regional Electricity Market“ (finale Version vom 13.09.2007) erstellt, der unter Kapitel 4.3 die Veröffentlichungsvorgaben von bestimmten Kraftwerks- und Erzeugungsdaten vorsieht. Der Umfang der Datenlieferungen sowie die Aufbereitung dieser Daten für eine allgemein zugängliche Veröffentlichung erfolgen unter Berücksichtigung der Vereinbarung (sog. BMWi-Liste) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Berlin (BMWi) mit den Verbänden Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK), Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) und Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezüglich der Veröffentlichungspflichten aller Kraftwerksbetreiber (KWB) und industriellen Großverbraucher vom 9. Juni 2008, einschließlich der Präzisierungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 22.04.2009 Die Verbände VIK, VKU und BDEW haben sich im Rahmen der Transparenzinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) darauf verständigt, ihren Mitgliedern zu empfehlen, der Öffentlichkeit Daten über Erzeugungs- und Großverbrauchsanlagen nach näherer Bestimmung der BMWi-Liste zur Verfügung zu stellen.

    Schließen