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  • Abdeckungsgrad

    Der Abdeckungsgrad für die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der auf die Plattform gemeldeten installierten Leistung und der gesamten installierten Leistung. Für die freiwilligen Veröffentlichungen wird der Abdeckungsgrad analog als Verhältnis zwischen der auf die Plattform gemeldeten installierten Leistung im freiwilligen Bereich und der gesamten installierten Leistung ermittelt.

    Der Abdeckungsgrad wird dabei getrennt für das gemeinsame deutsch-österreichische Marktgebiet, für die deutschen Regelzonen insgesamt, für die österreichische Regelzone insgesamt und die Tschechische Republik ermittelt.

    Eine unterjährige Anpassung des Wertes für die gesamte installierte Leistung erfolgt immer dann, wenn neue Erzeugungseinheiten den Produktionsbetrieb aufnehmen, die noch nicht in den bis dahin verwendeten Werten enthalten sind oder Regulierungsbehörden neue Werte veröffentlichen. Diese Anpassung erfolgt für alle neuen Erzeugungskapazitäten erstmals ab 1. Mai 2011.

    Deutschland/Österreich

    Die in Deutschland  installierte Leistung basiert auf Angaben der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetGas/Sonderthemen/Kraftwerksliste/VeroeffKraftwerksliste_Basepage.html) und beträgt zum Stichtag 12.12.2012 insgesamt 175 GW. Österreich verfügte zum 31.12.2012 über eine gesamte installierte Kraftwerksleistung von 21,7 GW.

    Kraftwerke im Grenzgebiet Österreichs im Umfang von 3,1 GW, die jedoch in die Regelzonen der Amprion GmbH,  TenneT TSO GmbH oder TransnetBW GmbH einspeisen oder darin ausgeregelt werden, sind in der installierten Kapazität Deutschlands bereits enthalten. Die installierte Kapazität der österreichischen Regelzone verringert sich um 3,1 GW auf 18,7 GW.

    Tschechische Republik

    Die gesamte installierte Kraftwerksleistung Tschechiens von 20,2 GW (Stand: 30.06.2012) basiert auf Angaben der Regulierungsbehörde ERU (http://www.eru.cz/user_data/files/statistika_elektro/mesicni_zpravy/2012/cerven/page50.htm).

  • An- und Abfahrtrampen

    Die Leistungsänderung von Erzeugungsanlagen erfolgt üblicherweise durch eine Erhöhung oder Verringerung der Brennstoffzufuhr (bei Wind, Wasser und Sonne durch Änderung von Menge, Geschwindigkeit, Intensität etc.). Eine Leistungsänderung von 0 auf 100% in 0 Sekunden ist physikalisch nicht möglich, die Änderungen erfolgen auf der Grundlage anlagenspezifischer Gradienten (Leistungs-Änderungsgeschwindigkeit). Die Gradienten ergeben sich in Abhängigkeit von z.B. Bauart, Baugröße, Leittechnik, Brenn- bzw. Betriebsstoff, Betriebszustand, Luftdruck, Temperatur etc. Im Fall eines gestörten Betriebs kommen weitere Abhängigkeiten auf Basis von z.B. Sicherheitsaspekten hinzu. Damit sind diese Gradienten nicht in Form von Rampen im Voraus planbar, sondern ergeben sich im Wesentlichen situativ. Die Rampenlänge ist für den Großhandelsmarkt im Wesentlichen nur im Intradaybereich relevant, wobei hier die Relevanz für den Regelenergiemarkt deutlich überwiegt.

    Die im Bereich der Kernenergie üblichen langen An- und Abfahrtrampen lassen sich ebenfalls in der Planung nur schwer detailliert abbilden. Eine Meldung der zu erwartenden verfügbaren Leistung als Tagesmittelwert ist allerdings möglich und erfolgt im Rahmen der „Ex-ante-Information über die Prognose der verfügbaren Energie und installierte Erzeugungskapazität von Stromerzeugungseinheiten“ (Freiwillige Selbstverpflichtung der Marktteilnehmer).

  • Außerbetriebnahme

    Temporäre Abschaltung einer Erzeugungsanlage aus technischen, betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen.
  • Beanspruchbare Leistung

    Die beanspruchbare Leistung einer Erzeugungseinheit ist die Differenz zwischen der Netto-Nennleistung und der aufgrund technischer und/oder außerhalb der Erzeugungsanlage liegender Gründe nicht ins Stromnetz einspeisbaren Leistung. Im Unterschied zur nichtverfügbaren Leistung werden bei der nichtbeanspruchbaren Leistung zusätzlich auch außerhalb der Erzeugungseinheit liegende Gründe für die Begrenzung der möglichen eingespeisten Leistung berücksichtigt.

    Für Verbrauchseinheiten gilt sinngemäß die gleiche Definition in Bezug auf deren mögliche maximale Abnahme.

  • Berechnung der maximal verfügbaren Energie

    Nettoengpassleistung x (Jahresstunden  - (Summe der Planstillstände innerhalb des jeweiligen Jahres in Stunden))
     
    Damit bezeichnet sie theoretisch die maximal produzierbare elektrische Netto-Arbeit innerhalb eines Kalenderjahres unter Berücksichtigung aller zum Meldezeitpunkt bekannten Nichtbeanspruchbarkeiten. Diese Größe kann nicht als Maßstab für die geplante oder die tatsächliche Erzeugung herangezogen werden.

  • Betriebsleistung

    Die Betriebsleistung (brutto oder netto) ist die zum jeweiligen Zeitpunkt gefahrene Leistung.