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„Transparency in Energy Markets“ wird erweitert um freiwillige Selbstverpflichtungen der Marktteilnehmer/Informationsprodukte runden das Angebot ab
21.12.2009Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 30. Oktober 2009 steht die Internetseite www.transparency.eex.com für Erzeugungsdaten im Strombereich der Öffentlichkeit zur Verfügung. Mit der neuen Plattform „Transparency in Energy Markets“ wird die Nachvollziehbarkeit der Marktpreisbildung gesteigert. So soll das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Marktteilnehmer in die Märkte gestärkt und die europäische Marktentwicklung und -integration weiter ge-fördert werden.
Neben gesetzlichen Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber finden Sie dort ab heute auch freiwillige Selbstverpflichtungen der Marktteilnehmer.
Diese Veröffentlichungen umfassen:
Tatsächliche Produktion:
- Ex-Post-Informationen über die tatsächliche Produktion – inklusive Erzeugungseinheiten < 100MW Netto-Nennleistung.
Die Veröffentlichung erfolgt täglich um 16:30 Uhr.
Verfügbare und Installierte Kapazität:
- Ex-ante-Informationen über die verfügbare Kapazität – inklusive Erzeugungseinheiten < 100MW Netto-Nennleistung.
Die Veröffentlichung der verfügbaren Kapazität erfolgt täglich um 10:00 Uhr, rollierend für die nächs-ten 365 Tage.
- Ex-ante-Informationen über die installierte Erzeugungskapazität – inklusive Erzeugungsein-heiten < 100MW Netto-Nennleistung.
Die Veröffentlichung der installierten Erzeugungskapazität erfolgt täglich um 10:00 Uhr.
Damit wird die bewährte Veröffentlichungspraxis der bisherigen Transparenzplattform an der EEX fortge-führt. Nach einem Übergangszeitraum mit Parallelbetrieb beider Plattformen bis zum 31. Dezember 2009 wird die bisherige Webpräsenz abgeschaltet und durch die neue Plattform endgültig ersetzt.
Achtung:
Die Daten in der Rubrik „Freiwillige Selbstverpflichtungen der Marktteilnehmer“ auf „Transparency in Energy Markets“ können von denen auf der alten Plattform der EEX abweichen, weil der Abdeckungsgrad kleiner ist. Dieser wird sich jedoch mit der Migration der noch fehlenden Teilnehmer der alten Plattform auf die neue Transparenzplattform und die Teilnahme neuer Melder sukzessive erhöhen.
Die Daten in der Rubrik „Freiwillige Selbstverpflichtungen der Marktteilnehmer“ können nicht unmittelbar mit den gemeldeten Daten unter der Rubrik „Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber“ vergli-chen werden, weil der Abdeckungsgrad unterschiedlich ist.
Unter „Meldende Unternehmen“ kann eingesehen werden, welche Melder sich bereits an „Transparency in Energy Markets“ beteiligen. Weiterhin wird angegeben, ob der Meldegrund für die Erzeugungseinheit „ge-setzlich“ (Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber), „freiwillig“ (Freiwillige Selbstverpflich-tungen der Marktteilnehmer), oder „gesetzlich und freiwillig“ ist. (vgl. http://www.transparency.eex.com/de/Information/meldende_unternehmen ).
Im Rahmen der neuen EEX Produkt- und Preisstruktur für Info-Produkte ab dem 1. Januar 2010 haben Sie in Zukunft zudem die Möglichkeit, Transparenzdaten im Format CSV über unseren FTP Server herunterzu-laden. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.eex.com/en/document/70566/Transparency%20Data%20Interface%20Specification%20v09.pdf
und
http://www.eex.com/de/document/68540/Neue_Info-Produkte_ab_01_01_2010.pdf
Die neue Transparenzseite „Transparency in Energy Markets“ ist das Resultat intensiver Zusammenarbeit der EEX, der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG, transpower stromübertragungs gmbh und Vattenfall Europe Transmission GmbH, einzelner Kraftwerksbetreiber sowie den Verbänden BDEW, VIK und VKU. Die Plattform wird gemeinschaftlich von der EEX und den ÜNBs getragen, wobei die Börse den Plattformbetrieb und dessen Finanzierung übernimmt.
Die Übertragungsnetzbetreiber kommen mit der Veröffentlichung von Erzeugungs- und Verbrauchsdaten auf dieser Transparenzplattform einem Teil der sich aus der EU-Verordnung Nr. 1228/2003 und deren Anhang – den Congestion Management Guidelines (CMG) – ergebenden Veröffentlichungspflichten nach.

