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Ungeplante Nichtbeanspruchbarkeiten von Erzeugungseinheiten ≥ 100 MW
Ex-post-Information über unplanmäßige Nichtbeanspruchbarkeiten von Erzeugungseinheiten mit einer Netto-Nennleistung ≥ 100 MW
Sofern die nicht beanspruchbare Leistung nicht im Rahmen der geplanten Nichtbeanspruchbarkeiten durch den Kraftwerksbetreiber gemeldet wird, ist sie als ungeplant einzustufen. Die ungeplanten Nichtbeanspruchbarkeiten werden mit einem maximalen Zeitverzug von zwei Stunden veröffentlicht.
Bitte beachten Sie folgendes: Die Meldungen zu unplanmäßigen Nichtbeanspruchbarkeiten werden fortlaufend aktualisiert. Der angezeigte Meldungszeitpunkt gibt insofern die letzte Aktualisierung wieder.

